Infos zur Osteopathie (unsere Osteopathin ist derzeit in Karenz)
1. Verordnung
- Eine osteopathische Behandlung kann nur mit einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden.
2. Kosten und Rechnung
- Osteopathische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen bzw. mit Zuschüssen unterstützt. Private Krankenversicherungen decken zum Teil auch die Kosten von osteopathischen Behandlungen ab.
3. Mitzubringen
Zum ersten Behandlungstermin nehmen Sie bitte die Therapie-Verordnung, sämtliche Befunde sowie ein Badetuch für die Liege und bequeme Kleidung mit.