Therapie-Ablauf


Infos zur Behandlung:

Verordnung

  • Eine physiotherapeutische, ergotherapeutische oder osteopathische Behandlung kann nur mit einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden (ausgenommen sind Behandlungen im Sinne der Vorbeugung).
  • Die ärztliche Verordnung muss ab der 2. Behandlungsserie auch chefärztlich bewilligt werden, was wir gerne für Sie erledigen.

Kosten und Rechnung

  • Die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt bei der Physiotherapie und Ergotherapie einen Teil der Therapiekosten.
  • Falls die Verletzung bei einem Unfall passiert ist, sollten Sie das Ihrer Unfallversicherung melden. Ihr Versicherungsbetreuer sagt Ihnen, ob die „restlichen“ Therapiekosten durch die Unfallversicherung bzw. private Krankenkasse abgedeckt sind.
  • Nach Abschluss einer Therapie-Serie erhalten Sie von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie bitte innerhalb von 8 Tagen einzahlen.
  • Den Einzahlungsbeleg, die Originalrechnung sowie die chefärztlich bewilligte Therapie-Verordnung senden Sie dann zu Ihrer Sozialversicherung, die Ihnen dann einen Teil der Kosten rückerstattet.
  • Osteopathische Behandlungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen bzw. mit Zuschüssen unterstützt. Private Krankenversicherungen decken zum Teil die Kosten von osteopathischen Behandlungen ab.

Mitzubringen

Zum ersten Behandlungstermin nehmen Sie bitte die Therapie-Verordnung, FFP 2 Maske und sämtliche Befunde sowie ein Badetuch für die Liege und bequeme Kleidung mit.

Wir sind für Sie da:

Öffnungszeiten

Unsere Praxis ist von Montag - Freitag von 07:00 - 19:00 Uhr geöffnet.

Anmeldung:

Unsere Sekretärin Maria ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
MO              07:15 - 11:45 Uhr
MI                07:15 - 16:45 Uhr
FR                07:15 - 11:45 Uhr

Ansonsten hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht am Anrufbeantworter, wir rufen gerne zurück!

Adresse

Sport Physio Oberpinzgau
Felberstraße 50 

5730 Mittersill
Österreich


Kontakt

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