Infos zur Physiotherapie
1. Verordnung
- Eine physiotherapeutische Behandlung kann nur mit einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden.
(ausgenommen sind Behandlungen im Sinne der Vorbeugung) - Die ärztliche Verordnung muss ab der 2. Behandlungsserie auch chefärztlich bewilligt werden, was wir gerne für Sie erledigen.
2. Kosten und Rechnung
- Die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt bei uns Wahltherapeuten einen Teil der Therapiekosten.
- Falls die Verletzung bei einem Unfall entstand, so sollten Sie das Ihrer Unfallversicherung melden. Ihr Versicherungsbetreuer sagt Ihnen ob die „restlichen“ Therapiekosten durch die Unfallversicherung bzw . private Krankenkasse abgedeckt sind.
- Nach Abschluss einer Physiotherapieserie erhalten Sie von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
- Den Einzahlungsbeleg, die Originalrechnung sowie die chefärztlich bewilligte Therapie-Verordnung senden Sie dann zu Ihrer Sozialversicherung, die Ihnen dann einen Teil der Kosten rückerstattet.
3. Mitzubringen
Zum ersten Behandlungstermin nehmen Sie bitte die Therapie-Verordnung, sämtliche Befunde sowie ein Badetuch für die Liege und bequeme Kleidung mit.