Therapie-Ablauf


Infos zur Behandlung:

Verordnung

  • Eine physiotherapeutische, ergotherapeutische oder osteopathische Behandlung kann nur mit einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden (ausgenommen sind Behandlungen im Sinne der Vorbeugung).
  • Die ärztliche Verordnung muss ab der 2. Behandlungsserie auch chefärztlich bewilligt werden, was wir gerne für Sie erledigen.

Kosten und Rechnung

  • Die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt bei der Physiotherapie und Ergotherapie einen Teil der Therapiekosten.
  • Falls die Verletzung bei einem Unfall passiert ist, sollten Sie das Ihrer Unfallversicherung melden. Ihr Versicherungsbetreuer sagt Ihnen, ob die „restlichen“ Therapiekosten durch die Unfallversicherung bzw. private Krankenkasse abgedeckt sind.
  • Nach Abschluss einer Therapie-Serie erhalten Sie von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie bitte innerhalb von 8 Tagen einzahlen.
  • Den Einzahlungsbeleg, die Originalrechnung sowie die chefärztlich bewilligte Therapie-Verordnung senden Sie dann zu Ihrer Sozialversicherung, die Ihnen dann einen Teil der Kosten rückerstattet.

Mitzubringen

Zum ersten Behandlungstermin nehmen Sie bitte die Therapie-Verordnung und sämtliche Befunde sowie ein Badetuch für die Liege und bequeme Kleidung mit.

Wir sind für Sie da:

Öffnungszeiten

Unsere Praxis ist von Montag - Freitag von 07:00 - 19:00 Uhr geöffnet.

Anmeldung:

Unsere Sekretärin Maria ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
MO              07:15 - 11:45 Uhr
MI                07:15 - 16:45 Uhr
FR                07:15 - 11:45 Uhr

Ansonsten hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht am Anrufbeantworter, wir rufen gerne zurück!

Adresse

Sport Physio Oberpinzgau
Felberstraße 50 

5730 Mittersill
Österreich


Kontakt

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